Online-Planauskunft

Die nachfolgende Nutzungsvereinbarung bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung der Online-Planauskunft der LokalWerke GmbH.

Die Auskunft gilt nur für den angefragten räumlichen Bereich und nur für die eigenen Versorgungsleitungen der LokalWerke GmbH, so dass gegebenenfalls mit Anlagen anderer Ver- und Entsorgungsunternehmen gerechnet werden muss, bei denen weitere Auskünfte eingeholt werden müssen.


Nutzungsbedingungen für Nutzer der Online-Planauskunft:

  • Sie verpflichten sich, das durch die LokalWerke GmbH im Internet zur Verfügung gestellte Planwerk nur unter Berücksichtigung der Anwendungshinweise und der Nutzungsvereinbarung zu verwenden.
  • Eine Nutzung des Internets als Auskunftsmedium erfordert auf Seiten des Nutzers Erfahrung im Umgang mit dem Internet. Nur mit dieser Voraussetzung ist der jeweilige Nutzer in der Lage, z.B. mit aufkommenden Problemstellungen in geeigneter Weise umzugehen, um das beabsichtigte Auskunftsergebnis zu erzielen. Sie verpflichten sich, nur auf solche Mitarbeiter die Nutzung der Online-Planauskunft zu übertragen, die über diese Erfahrung verfügen.
  • Die Nutzung der von der LokalWerke GmbH bereitgestellten Informationen im Internet erfolgt ausschließlich zu Ihrer eigenen Verwendung für Bau- oder Planungsmaßnahmen. Sofern zu Planungsausführungen die Internet-Auskunft genutzt wird, ist darauf zu achten, dass für die Bauausführung zeitnah eine gesonderte aktuelle Planauskunft eingeholt wird.
  • Eine anderweitige, z.B. die alleinige Auswertung/Nutzung der Hintergrundsituation (Topografie- und Katasterdarstellung), ist nicht zulässig.
  • Sie haben darauf zu achten, dass die Online-Planauskunft vollständig ist. Sie besteht aus:
    - sämtlichen für den Bereich der Maßnahme erforderlichen Bestandsplanauszügen
    - den zur Nutzung des Planwerkes erforderlichen aktuellen Legenden
    - dem aktuellen Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen der LokalWerke GmbH
    - der Leitungsschutzanweisung zur Bauausführung
  • Ist die Online-Planauskunft nicht vollständig, haben Sie dies der LokalWerke GmbH unverzüglich anzuzeigen. Die Durchführung von Baumaßnahmen auf Grundlage einer unvollständigen Planauskunft ist nicht zulässig. Für eine erkennbar unvollständige Planauskunft wird keine Haftung übernommen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die in den Planauskünften enthaltenen Angaben zu Lage und Verlegungstiefe sowie Anzahl der Leitungen dem Kenntnisstand der LokalWerke GmbH entsprechen, die tatsächliche Lage der Versorgungsleitungen vor Ort (etwa aufgrund von Erdbewegungen) eine andere sein kann. Sie sind daher auch nach Erhalt der Planauskunft verpflichtet, sich vor Baubeginn über die tatsächliche Lage der Versorgungsleitungen und –anlagen, Ihrer Sorgfaltspflicht entsprechend, ordnungsgemäß zu informieren und daher mittels eigener Erkundigungsmaßnahmen den erforderlichen Grund an Gewissheit zu verschaffen, um eine Beschädigung von Anlagen und Leitungen zu verhindern.
  • Eine Haftung für schuldhafte Verletzung dieser Nutzungsvereinbarung ist für die LokalWerke GmbH einschließlich ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Übrigen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die LokalWerke GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatz-ansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Die aktuelle Leitungsschutzanweisung zur Bauausführung sowie die Hinweise zur Planwerksnutzung sind durch Sie Ihren auf der Baustelle tätigen Mitarbeitern immer mitzugeben und auf der Baustelle vorzuhalten. Ein Ausdruck des Merkblattes sowie die Hinweise zur Planwerksnutzung finden Sie auf der Internetseite.
  • Sie verpflichten sich, keine Hardcopy aus der Online-Planauskunft zu erstellen.
  • Sie sichern der LokalWerke GmbH die vertrauliche Behandlung der zur Verfügung gestellten Daten zu.
  • Eine Weitergabe der Unterlagen darf nur an berechtigte Dritte, z.B. Subunternehmer, erfolgen. Sie haben hierbei den Dritten zur vertraulichen Behandlung der zur Verfügung gestellten Daten zu verpflichten und dies auf Verlangen der LokalWerke GmbH nachzuweisen. Das Risiko einer Manipulation der von uns bereitgestellten Daten durch Dritte trägt der Nutzer der Online-Planauskunft.
  • Sie erklären sich damit einverstanden, dass Daten zur Nutzung der Online-Planauskunft gespeichert und ausgewertet werden.
  • Ergänzung für Planungsträger:
    Sie verpflichten sich, uns als Träger öffentlicher Belange, wie bislang, an Planungen zu beteiligen, sofern Planungen jeglicher Art im Gebiet solcher Kommunen erfolgen, in denen Leitungen unseres Unternehmens vorhanden sind.

 Nutzungsvereinbarung